Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pättkes Gravel Grind / Veranstalter: Marco Homberg / Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennen die Teilnehmenden diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich an.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeverfahren. Mit Absenden der Anmeldung geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.

Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Teilnahme mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertretung möglich.

(2) Alle Teilnehmenden versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie körperlich gesund sind und über eine ausreichende sportliche Vorbereitung verfügen.

4. Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter organisiert die Veranstaltung im Rahmen der veröffentlichten Ausschreibung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen (z. B. Streckenführung, Verpflegung, Zeitmessung, Rahmenprogramm) besteht nur im Rahmen der tatsächlich angebotenen Leistungen.

5. Teilnahmegebühren

(1) Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

(2) Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach Anmeldung fällig. Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf Teilnahme.

(3) Bei Nichtantritt, Abbruch der Teilnahme oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

6. Rücktritt und Übertragung der Anmeldung

(1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes geregelt ist.

(2) Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen die Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person zulassen.

7. Absage, Abbruch und Änderungen der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, extreme Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen, Sicherheitsbedenken) abzusagen, abzubrechen oder zu verändern.

(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz weiterer Kosten (z. B. Anreise-, Übernachtungs- oder Materialkosten).

8. Haftungsausschluss

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

(2) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände.

(4) Die Teilnehmenden haften selbst für verursachte Schäden gegenüber Dritten.

9. Eigenverantwortung, Charakter der Veranstaltung und Navigation

(1) Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die geltenden Verkehrsregeln, insbesondere die StVO, sowie die Anweisungen des Veranstalters und von beauftragten Personen zu befolgen.

(2) Die Veranstaltung ist kein Rennen. Es findet keine Zeitnahme, keine Wertung und kein sportlicher Vergleich statt. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich als gemeinschaftliche, nicht wettkampforientierte Ausfahrt.

(3) Es besteht kein Anspruch auf gesperrte Strecken. Die Teilnehmenden bewegen sich jederzeit im öffentlichen Verkehrsraum oder auf frei zugänglichen Wegen.

(4) Die Streckennavigation erfolgt in der Regel mittels GPS-Track, der vor oder im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung des GPS-Tracks sowie die Orientierung auf der Strecke erfolgen auf eigene Verantwortung.

(5) Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, den Streckenverlauf situationsbedingt anzupassen, insbesondere bei Sperrungen, Gefahrenstellen oder unpassierbaren Abschnitten.

(6) Die Teilnehmenden haben jederzeit rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden, der Natur und privaten Grundstücken zu handeln.

10. Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstößen gegen diese AGB, bei unsportlichem Verhalten oder bei Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Personen von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

11. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.

(2) Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für Berichterstattung, Dokumentation sowie für Marketing- und Werbezwecke des Veranstalters genutzt werden dürfen, ohne Anspruch auf Vergütung.

12. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung sowie zur Kommunikation mit den Teilnehmenden verwendet.

(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

13. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

Marco Homberg (Veranstalter Pättkes Gravel Grind)